Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachstehend "AGB" genannt) gelten für die Nutzung der kostenfreien Dienstleistungen (Personalvermittlung) auf den Webseiten www.meinumzugsjob.de (nachstehend als Plattform bezeichnet).

Anbieter der Dienste und Betreiber der Webseiten ist die move it! GmbH, Warnemünder Straße 16a, 18146 Rostock (nachstehend als „Agentur“ bezeichnet).

2. Pflichten der Bewerber

Die Agentur bringt mit ihrem Angebot jobsuchende Umzugshelfer (nachstehend Bewerber genannt) und Kunden zusammen.

Um das Leistungsangebot der Agentur zu nutzen, ist eine unverbindliche und vollständig kostenfreie Registrierung notwendig. Die Mitgliedschaft kann zu jedem Zeitpunkt wieder beendet werden. Wahrheitsgemäße Angaben sind bei der Registrierung obligatorisch. Mehrfachanmeldungen oder eine Registrierung unter falschem Namen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aus dem Bewerberpool.

Die Bewerber haben dafür Sorge zu tragen, die Registrierungsdaten vertraulich zu behandeln und keinem Dritten Zugang dazu zu gewähren.

Die Bewerber willigen durch die Registrierung auf der Plattform ein, passende Jobangebote in ihrer Region per E-Mail, SMS und/oder telefonisch zu erhalten, auf welche sie sich bei Interesse bewerben können.

Die Bewerber verpflichten sich, im Rahmen der Vermittlung erhaltenen Kundendaten vertraulich zu behandeln und diese nicht an dritte Personen weiterzugeben. Auch die Mitnahme von Dritten zu den Einsatzorten sowie zu Einsätzen ist streng untersagt.

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Auftrages verpflichten sich die Bewerber, diesen pünktlich, sorgfältig und entsprechend der Vorgaben der Auftraggeber zu erfüllen. Kann ein Bewerber nicht oder nicht rechtzeitig zum Einsatz erscheinen, so sind Kunde und Agentur umgehend zu informieren.

Die Bewerber verpflichten sich, im Rahmen der Vermittlung erhaltenen Kundendaten vertraulich zu behandeln und diese nicht an dritte Personen weiterzugeben. Auch die Mitnahme oder das Schicken von Dritten zu den Einsatzorten sowie zu Einsätzen ist streng untersagt.

Die Bewerber verpflichten sich, sich an ausgeschriebene Stundenlöhne zu halten und diese nicht mit den Kunden zu verhandeln. Weiterhin sind Bewerber nicht berechtigt, Entlohnung für nicht geleistete Arbeitszeiten zu verlangen oder die Vermittlungsgebühr, welche die Agentur dem Kunden für die Vermittlung des Personals in Rechnung stellt, vor Ort anzunehmen oder einzufordern.

Geforderte Unterlagen, welche zur Anmeldung des Arbeitsverhältnisses benötigt werden, sind durch die Bewerber vor Antritt des Umzugsjobs vorzulegen.

Sollte es dem Bewerber nicht möglich sein, einen Auftrag trotz erfolgter Bewerbung und Vermittlung wahrzunehmen, so hat die Absage bis spätestens 24 Stunden vor Auftragsbeginn schriftlich per E-Mail zu erfolgen. Bleibt ein Bewerber trotz Vermittlung ohne rechtzeitige vorherige Absage dem Auftrag fern, behält sich die move it! GmbH das Recht vor, den entstandenen finanziellen Schaden im Einzelfall geltend zu machen.

Verstöße gegen oben stehende Pflichten führen zu Verwarnungen und ggf. zur Löschung aus der Bewerberdatenbank. Eine erneute Registrierung ist nach der Löschung durch die move it! GmbH nicht mehr zulässig.

3. Entlohnung der Bewerber für erledigte Aufträge

Die Entlohnung für erfolgreich abgeschlossene Umzugsjobs erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber. Die Agentur ist hier nicht involviert. Die Bezahlung erfolgt nach Abschluss des Auftrages in der Regel in bar, jedoch sind auch andere Zahlungsarten wie beispielsweise Überweisung möglich. Die Zahlungsart wird durch die Agentur vorab mit dem Kunden vereinbart und an die Bewerber kommuniziert.

Es gelten in der Regel folgende Stundenlöhne:

  • Einsatzzeit bis zu einer Stunde: 20 EUR pauschal
  • Einsatzzeit unter 3 Stunden: 12,50 EUR pro Stunde
  • Einsatzzeit von 3 Stunden oder mehr: 10,00 EUR pro Stunde

Abweichungen von oben stehenden Stundenlöhnen werden bereits in der Jobausschreibung berücksichtigt und gelten durch eine Bewerbung auf den Job durch die Bewerber als akzeptiert. Änderungen des Stundenlohnes durch die Bewerber sind nicht erlaubt.

Die Entlohnung erfolgt ausschließlich für die tatsächlich erfolgreich abgeleisteten Arbeitszeiten. Vorsorglich merken wir an, dass unsere Kunden bei nachweislich schlechter Arbeitsleistung die Zahlung des Stundenlohnes verringern oder ablehnen können.

4. Pflichten der Agentur

Die Agentur verpflichtet sich, im Rahmen der Registrierung übertragenen Daten vertraulich zu behandeln und diese ausschließlich zum Zweck der Jobvermittlung zu verwenden. Eine Übergabe an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Die move it! GmbH stellt im Rahmen der Vermittlung den Kontakt zwischen Kunde und Bewerber her, so dass zwischen Kunde und Bewerber ein Arbeitsverhältnis zustande kommen kann.

Weiterhin verpflichtet sich die Agentur, die erhaltenen Jobs optimal mit Bewerbern zu besetzen und hierbei die vom Kunden vorgegebenen Qualifikationen zu berücksichtigen. Es liegt im alleinigen ermessen der Agentur, welche Bewerber an die Kunden vermittelt werden. Ein Rechtsanspruch für die Bewerber auf eine Vermittlung besteht nicht.

5. Haftung/Freistellung

Kunden sind jederzeit berechtigt, ein Arbeitsverhältnis mit vermittelten Bewerbern wegen mangelnder Qualifikationen abzulehnen oder vorzeitig zu beenden. Die Agentur haftet hier weder für das Nichtzustandekommen des Arbeitsverhältnisses, noch für eventuell entstehende Vergütungsausfälle oder sonstige anfallende Kosten.

Durch die Registrierung auf www.meinumzugsjob.de erklären sich die Bewerber bereit. Die move it! GmbH von allen Schadensersatzansprüchen und sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die in Verbindung mit der Nutzung der Plattform der der Weitergabe oder dem Erhalt von Daten entstehen.

6. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus den nachfolgend mit allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckten Verträgen ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Rostock.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Rostock, den 13. August 2015